Pillen aus dem Netz – Versandapotheken

In Deutschland gibt es mehr als 21.000 Apotheken.

Seit Juni 2000 gibt es die erste Online-Apotheke, die Ihren Sitz in den Niederlanden hat, nämlich Doc Morris. Doc Morris bietet Medikamente günstiger an als niedergelassene Apotheken.

Mit Doc Morris fing alles an, inzwischen gibt es zahlreiche Versandapotheken im Internet und zahlreiche Medikamenten-Preisvergleiche, die die günstigste Apotheke ausfindig machen können. Seit 2004 ist der Versandhandel mit Medikamenten auch in Deutschland erlaubt und Apotheker können bei verschreibungsfreien Medikamenten die Preise selbst festlegen. Mittlerweile sind ca. 1400 Apotheken im Besitz einer Versandlizenz.

Die Stiftung Warentest hat im Februar 2005 einige Versandapotheken getestet. Inzwischen dürfte der Markt sich zwar verändert haben, aber dennoch ist die Übersicht interessant: Vergleich Versandapotheken.

Der Gesamtanteil der Online-Apotheken ist kaum der Rede wert und liegt im Moment auf 4 Prozent. Versandapotheken sind vor allem für chronisch Kranke interessant, die langfristig planen können und so ihre Medikamente günstiger bestellen können.

Ein weiterer Vorteil der Versandapotheken ist die Diskretion. Es fällt sicher leichter, online eine Hämorrhoiden-Creme zu bestellen, als sich „seinem“ Apotheker anzuvertrauen.

Für Menschen, die eine akute Erkrankung haben, wird der Weg zur Apotheke „um die Ecke“ weiterhin die erste Wahl bleiben. Deshalb denken schon einige Unternehmen darüber nach, Online-Bestellungen von Medikamenten mit niedergelassenen Apotheken zu verknüpfen (vormittags bestellt, nachmittags abgeholt).

Die Versandapotheken werden also nie die bestehende Apothekenstruktur ersetzen können.

Web 2.0 Gesundheitscommunity

Es ist soweit, die erste Web 2.0 basierte Gesundheitscommunity ist online.

Imedo.de heißt die Internetseite und richtet sich in erster Linie an Patienten.

Patienten können andere Patienten nach Rat fragen. Sie können Ziele festlegen und sich dabei von anderen Menschen unterstützen lassen.  Wer es schafft weitere 25 Freunde für die Seite zu werben, erhält die Praxisgebühr für ein Jahr von imedo.de erstattet.

Interessantes Projekt. Viel Erfolg!

Internationale medizinische Fachzeitschriften

Als Informationsquelle für Ärzte eignen sich in vielen Fällen die Websites der medizinischen Fachzeitschriften. Auf den Websites der medizinischen Fachzeitschriften finden sich häufig Suchmasken, die es ermöglichen nach einem speziellen Thema zu suchen.

Die wenigsten Fachzeitschriften bieten diesen Dienst kostenlos an.

Zu den bekanntesten internationalen medizinischen Fachzeitschriften zählen:

1. Das British Medical Journal.
Das BmJ biete einen kostenlosen Zugriff auf alle Artikel an.

2. Der ACP Journal Club
Auch der ACP Journal Club bietet alle seine Artikel kostenlos für Ärzte im Internet an. Der ACP Journal Club bietet alle zwei Monate eine Auswahl von Artikeln, die in den großen medizinischen Fachzeitschriften erschienen sind.

3. New England Journal of Medicine
Das New England Journal of Medicine bieten den Besuchern nur eine Suche in Artikeln, die älter als sechs Monate sind, an. Die aktuellen Artikel sind Abbonennten vorenthalten.
Eine Sammlung kostenlos zugänglicher medizinscher Fachzeitschriften findet Sie auf FreeMedical Journals (auch nach Fachgebieten sortiert) und HighWire Press.

Medizinische Fachpresse stark

Die Zeitschrift W&V hat ein Ranking der 100 umsatzstärksten deutschen Fachzeitschriften veröffentlicht.

Unter den TOP 15 Titeln sind auch vier medizinische Fachzeitschriften dabei.

1. Platz: Deutsches Ärzteblatt vom Deutschen Ärzteverlag
Anzeigenumsatz 2006: 46,7 Mio. €

5. Platz: Ärztezeitung von Springer SBM
Anzeigenumsatz 2006: 19,2 Mio. €

13. Platz: Medical Tribune (Medical Tribune Verlagsgesellschaft)
Anzeigenumsatz 2006: 10,5 Mio. €

14. Platz: Deutsche Apothekenzeitung (Deutscher Apotheker Verlag)
Anzeigenumsatz 2006: 10,28 Mio. €

Wie schon in den Jahren zuvor belegt das Deutsche Ärzteblatt Platz 1. Das Heft profitiert als Organ der Kassenärztlichen Vereinigung und der Bundesärztekammer von seiner hohen Reichweite unter den Ärzten.

Medizinische Suchmaschine

Auf der Basis der Google-Technologie haben wir heute auf unserem zweiten Gesundheitsblog eine medizinische Suchmaschine integriert. Sie ist klein, aber fein.

Besonders interessant daran ist, dass die Suche sich auf handverlesene Portale begrenzt. Dadurch kann der Besucher mit qualitativ hochwertigen Ergebnissen rechnen.

Wir haben die medizinische Suchmaschine drsearch getauft. Sie ermöglicht im Moment die Suche auf 30 deutsche Medizinportale. Darunter Netdoktor, Onmeda, gesundheit.de etc.

Wer die Suche mal ausprobieren möchte, kann das hier tun: Medizinische Suchmaschine

Individuelles Gesundheitsjournal

Die Medigist GmbH&Co. KG bietet seit einiger Zeit ein individuelles Gesundheitsjournal für Patienten an.

Der Clou an der Sache ist die Möglichkeit der Individualisierung. Mit wenigen Klicks kann sich der Abbonent zwischen 212 Themen entscheiden und erhält jeden Monat ein Journal zugeschickt, dass auf ihn zugeschnitten ist. Als PDF-Dokument per E-Mail ins eigene Postfach.

Bei Interesse können Sie sich bei medigist das Gesundheitsjournal bestellen.

Ärzte und Zahnärzte im Preisvergleich

Das Prinzip ist einfach: der Patient soll den Heil- und Kostenplan des Arztes nicht ohne Vergleich akzeptieren. Vielleicht gibt es ja einen ähnlich guten Arzt in der Nähe, der die gleiche Behandlung deutlich günstiger durchführt.

Der Patient kann auf dem Online-Auktionsportal seinen Heil- und Kostenplan einstellen. Ärzte / Zahnärzte registrieren sich und können den Heil- und Kostenplan unterbieten. Angesichts der aktuellen Gebührenordnung ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Die Portale werden von den Kammern kritisiert, haben aber trotzdem ihren Zulauf und bieten für junge, niedergelassene Ärzte eine Chance.

Der Arzt muss in der Regel ein Teil des Behandlungshonorars an den Portalbetreiber abgeben.

Eines dieser Portale ist opor.de.
Bei Opor.de kann man Behandlungskosten vergleichen. Wer über 1000 Euro bei einer Behandlung sparen kann, ist gerne bereit, dafür ein paar Stunden mit dem Bus oder mit dem Auto zu fahren.

CME – Fortbildung für Ärzte

Seit dem 1.1.2004 besteht in Deutschland eine Fortbildungspflicht für Fachärzte und damit auch für niedergelassene praktisch tätige Ärzte.

In Abständen von 5 Jahren müssen sich

  • niedergelassene Ärzte (SGB V § 95d) und
  • in Kliniken angestellte Ärzte (SGB V § 137) fortbilden.

Der Nachweis der Fortbildung kann über das System der Ärtzekammern erbracht werden. Sollte der niedergelassene Arzt keinen Fortbildungsnachweis erbringen, werden ihm die Bezüge aus dem Topf der KV (Kassenärztliche Vereinigung) gekürzt.

Der Arzt/die Ärztin ist in der Wahl der Art ihrer Fortbildung frei. D. h. auch Online-Fortbildungen werden angerechnet.

Inzwischen gibt es Hunderte von Online-Fortbildungsangebote für Ärzte. Dabei können pro Modul zwischen 2-4 Fortbildungspunkte gesammelt werden.

Eine Marktübersicht einiger CME (Continuing Medical Education) -Anbieter gibt es auf der Seite von www.cme-test.de. Hier gehts zur Übersicht.

Dabei hat die Health&Media GmbH sehr gut abgeschnitten und landete auf Platz 4 von 36 Anbietern. Die Health&Media GmbH sitzt in Darmstadt und bietet auf arzt.my-cme.de die Möglichkeit zur Fortbildung. Wir arbeiten mit Health&Media projektbezogen zusammen und freuen uns über dieses Ergebnis.

Pflichtangaben im Impressum

Ein leidiges Thema. Pflichtangaben im Impressum…

Jeder Arzt, der eine Website betreibt, ist dazu verpflichtet. Und wenn man es nicht beachtet? Dann mahnt die Konkurrenz ab. Und dass sich Ärzte untereinander gerne mal in die Haare kriegen, ist bekannt. Ein Bußgeld kann bis zu 50.000 € betragen.

Nun, was erwartet der Gesetzgeber im Impressum einer Arzthomepage:

  • Vollständiger Name
  • Anschrift der Praxis
  • Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Homepage
  • Gesetzliche Berufsbezeichnung
  • Berufsbezeichnung (Approbation) erlangt in (Staat)
  • Zugelassen von der Ärztekammer (Stadt) als z.B. Facharzt für Neurologie
  • Angaben der Vereinigungen z.B. Ärztekammer (Stadt), Kassenärztliche Vereinigung (Stadt), Kassenzahnärztliche Vereinigung (Stadt)
  • Bei Partnerschaften Angaben des Partnerschaftsregisters und ggf. die USt.-ID nach § 27 des Umsatzsteuergesetzes

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Die meisten Ärztekammern bieten auf ihren Websites Texte zum Kopieren an. Die darin enthaltenen Verlinkungen können Sie gleich übernehmen.

Wenn Sie unsicher sind, dann fragen Sie einfach bei der Ärztekammer nach. In der Regel erhalten Sie auch kompetente Auskünfte.