Nach einer Studie der Stiftung Gesundheit sind bisher deutschlandweit über 8.000 Webseiten von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen wegen Rechtsverstößen abgemahnt worden.
Bei den abgemahnten Seiten handelte sich oftmals um Homepages, die schon gegen grundlegende Regeln des Internetrechts, wie etwa den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Impressum, verstießen. Der dadurch entstandene Schaden ist beträchtlich, da durch Abmahnungen Kosten von jeweils 1.000,00 € oder mehr auf den Verantwortlichen zukommen.
Anmerkung:
Teure Abmahnungen sind zumeist die Folge von Unwissenheit oder Desinteresse. Vielen ist oftmals nicht bewusst, dass auch im Internet die gleichen gesetzlichen Bestimmungen gelten wie sonst auch und zudem spezielle Rechtsvorschriften existieren. Dabei ist es naiv zu glauben, man werde nur dann abgemahnt, wenn man anderen auch schaden. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Rechtsanwälten, die gezielt nach Verstößen fahnden und sich dann erst einen „geschädigten“ Konkurrenten suchen, der sie zur Abmahnung berechtigt. Daneben existieren Vereine, die sich die Einhaltung von Wettbewerbsbestimmungen zum Satzungszweck gemacht haben und allein deshalb zur Abmahnung berechtigt sind.
Dabei lassen sich teure Abmahnungen oft leicht vermeiden. So sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Namen des Verantwortlichen und dessen Kontaktdaten auch auf seiner Internetpräsenz zu finden sind. Die grundlegenden Bestimmungen hierüber lassen sich im Telemediengesetz (TMG), dem Nachfolger des Teledienstegestzes (TDG), finden.
Schwieriger wird es bei den speziellen Regelungen zum Werberecht. Hier gehören unter anderem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) sowie – für Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister besonders interessant – das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesen (HWG). Daneben ist auch immer an die Anforderungen des jeweiligen Berufs- und Standesrechts (Berufsordnungen) sowie die Landes-Heilberufsgesetze zu denken.
Wer hier auf „Nummer sicher“ gehen will, wird an einer professionellen Beratung nicht vorbeikommen. Ansonsten sollten wenigstens der Urheber eine Homepage erkennbar und erreichbar sein und bei Werbeaussagen und Versprechungen eine gesunde Zurückhaltung an den Tag gelegt werden.
Rechtsanwalt Alexander T. Schäfer
Medizinrecht & Schadensmanagement | Frankfurt am Main