Seit dem 1.1.2004 besteht in Deutschland eine Fortbildungspflicht für Fachärzte und damit auch für niedergelassene praktisch tätige Ärzte.
In Abständen von 5 Jahren müssen sich
- niedergelassene Ärzte (SGB V § 95d) und
- in Kliniken angestellte Ärzte (SGB V § 137) fortbilden.
Der Nachweis der Fortbildung kann über das System der Ärtzekammern erbracht werden. Sollte der niedergelassene Arzt keinen Fortbildungsnachweis erbringen, werden ihm die Bezüge aus dem Topf der KV (Kassenärztliche Vereinigung) gekürzt.
Der Arzt/die Ärztin ist in der Wahl der Art ihrer Fortbildung frei. D. h. auch Online-Fortbildungen werden angerechnet.
Inzwischen gibt es Hunderte von Online-Fortbildungsangebote für Ärzte. Dabei können pro Modul zwischen 2-4 Fortbildungspunkte gesammelt werden.
Eine Marktübersicht einiger CME (Continuing Medical Education) -Anbieter gibt es auf der Seite von www.cme-test.de. Hier gehts zur Übersicht.
Dabei hat die Health&Media GmbH sehr gut abgeschnitten und landete auf Platz 4 von 36 Anbietern. Die Health&Media GmbH sitzt in Darmstadt und bietet auf arzt.my-cme.de die Möglichkeit zur Fortbildung. Wir arbeiten mit Health&Media projektbezogen zusammen und freuen uns über dieses Ergebnis.