Der Bundestag hat heute einem neuen Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung zugestimmt. Nachdem verschiedene Entwürfe zur Diskussion standen, darunter auch der Verzicht auf jegliche gesetzliche Normierung, fand der Vorschlag, dem Patientenwillen absolute Bindungswirkung zuzusprechen, die meisten Befürworter. Damit müssen künftig Ärzte einer schriftlich festgehaltenen Patientenverfügung Folge leisten.
Schwieriger ist es dagegen, wenn eine solche Verfügung nicht vorliegt. Denn auch dann soll grundsätzlich dem mutmaßlichen Willen eines Patienten, der diesen nicht mehr äußern kann, nachgekommen werden. Sind sich dabei etwa Betreuer und Arzt nicht einig, muss das Vormundschaftsgericht entscheiden.
Dr. Alexander T. Schäfer www.atsrecht.de
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
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