Das Oberlandesgericht Frankfurt stärkt die Patientenrechte. Ärztebewertungen im Internet sind zulässig und gelten als freie Meinungsäußerung, selbst wenn sie anonym erfolgen. Nähere Informationen zu diesem Urteil:
Ein Gedanke zu „Ärztebewertungen sind zulässig“
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Studien belegen, dass vielen Ärzten die Bedeutung und auch die Chancen der Arzt-Bewertungsportale nicht bewusst sind. Der Umstand, dass Ärzte nun online bewertet werden, ist nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Als Praxis oder Arzt kommt es nun darauf an produktiv mit dieser Situation umzugehen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, mit Bewertungsportalen offensiv umzugehen. Bewertungsportale völlig zu ignorieren wäre sicher der falsche Weg. Motivieren Sie zufriedene Patienten Ihre Praxis zu bewerten. Bei einer hohen Anzahl guter Bewertungen fallen wenigen schlechten Beurteilungen kaum ins Gewicht. Suchen Sie ggf. auch den Kontakt zu unzufriedenen Patienten und versuchen Sie die Situation zu klären. http://www.docz.de/blog/richtige-umgang-mit-arzt-bewertungsportalen/